dbonApp Help Center
Du erhältst eine Start-E-Mail für die dbonApp von der digibon Datentechnik GmbH. In dieser E-Mail findest du einen Link. Klicke bitte auf diesen Link und lege dein Passwort fest. Anschließend kannst du dich mit deiner E-Mail-Adresse bzw. deinem Benutzernamen und dem von dir gewählten Passwort in der dbonApp anmelden.
Wenn du keine Start-E-Mail erhalten hast, überprüfe bitte zuerst deinen Spam-Ordner. Falls dort ebenfalls keine E-Mail zu finden ist, wende dich bitte an deine Personalabteilung. Möglicherweise wurde deine E-Mail-Adresse falsch eingegeben oder du wurdest (noch) nicht für die dbonApp freigeschaltet. In jedem Fall kannst du dich nicht selbst für die App registrieren – das übernimmt dein Arbeitgeber für dich.
Bitte wende dich an deine Personalabteilung. Sie kann nachsehen, mit welcher E-Mail-Adresse du registriert wurdest.
Wenn du keine E-Mail-Adresse hast, erhältst du die Zugangsdaten direkt von der Personalabteilung.
Es ist möglich, dass dein Benutzerkonto (noch) nicht aktiviert wurde. Bitte wende dich in diesem Fall an deine Personalabteilung.
Wenn du kein Smartphone nutzt, kannst du deine Gutscheine auch ganz einfach über unser Kundenportal einreichen.
Auf der Login-Seite der dbonApp kannst du die Option „Passwort vergessen?“ auswählen. Gib dort deine registrierte E-Mail-Adresse ein – du erhältst anschließend eine E-Mail mit einem Link zum Zurücksetzen deines Passworts.Hinweis:Wenn du dich nicht mit einer E-Mail-Adresse, sondern mit einem Benutzernamen anmeldest, wende dich bitte an deine Personalabteilung. Diese kann dein Passwort für dich zurücksetzen.
Du kannst ein neues Passwort in der App unter dem Menüpunkt „Passwort ändern“ festlegen.
Nein. Handschriftlich ausgestellte Belege werden nicht akzeptiert.
Nein. Aus steuerlichen Gründen ist die Nutzung der dbonApp für Mittagessen-Gutscheine nicht erlaubt, wenn du für deine Dienstreise Tagesdiäten erhältst.Bitte kläre im Zweifelsfall direkt mit deinem Arbeitgeber, ob die Nutzung in deinem Fall zulässig ist.
Das hängt davon ab, ob dein Arbeitgeber die Essenszeiten eingeschränkt hat.Deine persönlichen Essenszeiten findest du in der App unter: „Meine dbonApp“ → Welche Essenszeiten habe ich?00:00 – 00:00 bedeutet: An diesem Tag ist keine Einlösung möglich.
Die Auszahlung erfolgt durch deinen Arbeitgeber im Folgemonat gemeinsam mit deinem Gehalt – direkt auf dein Konto.
Grundsätzlich ja. Die Nutzung der dbonApp ist auch im Homeoffice möglich.Es ist jedoch empfehlenswert, dies vorab mit deinem Arbeitgeber abzuklären, da es interne Vereinbarungen geben kann, die du beachten musst.
Nein. Diese gelten nicht als Rechnungsbelege, da die konsumierten Artikel darauf nicht ersichtlich sind.Bitte fordere daher immer einen Beleg mit detaillierter Artikelauflistung an.
Die Prüfung erfolgt an Werktagen (Montag bis Freitag). Belege, die du am Wochenende einreichst, werden am nächsten Werktag bearbeitet. In der Regel dauert die Prüfung 2–3 Werktage.Bei längeren Verzögerungen: Bitte wende dich an support@digibon.at.
Bitte bewahre den Beleg auf, bis er in der App als akzeptiert angezeigt wird erkennbar am grünen Haken.Zum Beispiel: Wenn das Foto unscharf ist und der Beleg nicht korrekt ausgelesen werden konnte, musst du ihn möglicherweise erneut einreichen.
In diesem Fall kann der Beleg nicht mehr erfasst oder erstattet werden. Es ist daher wichtig, jeden Beleg aufzubewahren, bis er in der App den Status „gültig“ (grüner Haken) erreicht hat.
Für die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich und haftet für etwaige Abgaben oder Nachforderungen. Allerdings verpflichtet sich der Arbeitnehmer im Rahmen der Nutzungsvereinbarung, die Nutzungsbedingungen einzuhalten. Bei Missbrauch kann der Mitarbeiter haftbar gemacht werden.
Belege werden gemäß österreichischer Gesetzgebung für 7 Jahre aufbewahrt.
Ein Einzelbeleg liegt vor, wenn der Beleg nicht zwischen mehreren Personen aufgeteilt wird.Das bedeutet: Auch wenn sich auf dem Beleg mehrere Speisen befinden, wird der Beleg nur von einer Person eingereicht und nicht unter mehreren Mitarbeitenden aufgeteilt.Beispiel:Du warst mittags in einem Restaurant und hast um eine separate Rechnung gebeten.Auf dieser Rechnung ist ausschließlich dein eigenes Mittagessen vermerkt. Du reichst diesen Beleg über die dbonApp als Einzelbeleg ein.
Ein Sammelbeleg liegt vor, wenn du gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen essen warst oder zusammen bei einem Lieferdienst bestellt hast – und ihr eine gemeinsame Gesamtrechnung erhalten habt. Dennoch möchte jede Person ihren Anteil einzeln über die dbonApp einreichen.Wichtig:Da die dbonApp eine Duplikatsprüfung durchführt, kann derselbe Beleg nicht mehrfach von verschiedenen Mitarbeitenden eingereicht werden.
Welche Gutscheine dir zur Verfügung stehen, hängt von den Einstellungen deines Arbeitgebers ab. Details zu deinen zugewiesenen Gutscheinen findest du in der App unter: „Meine dbonApp“ → Was sind meine letzten Gutscheinladungen?Dort siehst du, welche Gutscheinarten dir zuletzt gutgeschrieben wurden und in welcher Höhe.
Die Gültigkeitsdauer deiner Gutscheine richtet sich nach den Einstellungen deines Arbeitgebers.Du findest diese Information in der App unter: „Meine dbonApp“ → Wie lange sind meine Gutscheine gültig?
Wir empfehlen dir, deine Belege zeitnah nach dem Kauf einzureichen, um zu vermeiden, dass sie:
- verknittern oder beschädigt werden,
- verlorengehen,
- oder du die Einreichfrist verpasst.
Es kann sein, dass dein Arbeitgeber die Essenszeiten eingeschränkt hat.Deine persönlich gültigen Essenszeiten findest du in der App unter: „Meine dbonApp“ → Welche Essenszeiten habe ich? Wichtig zu beachten:Für die Einlösung ist das Belegdatum inklusive Uhrzeit entscheidend – nicht der Zeitpunkt, an dem du den Beleg in der App hochlädst. Beispiel: Wenn deine Essenszeiten Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr gelten, dann muss der Beleg innerhalb dieses Zeitraums datiert sein.Ein Beleg vom Wochenende oder mit einer Uhrzeit außerhalb dieses Fensters (z. B. 09:45 Uhr oder 15:30 Uhr) ist nicht gültig und kann abgelehnt werden.
Das hängt von den Einstellungen deines Arbeitgebers ab.Du findest diese Information in der App unter: „Meine dbonApp“ → Wo kannst du deine Gutscheine einlösen?Dort siehst du, bei welchen Partnern und unter welchen Bedingungen die Einlösung möglich ist (z. B. regionale Einschränkungen oder bestimmte Händler).
Ob du mehrere Gutscheine pro Tag einlösen darfst, hängt von den Einstellungen deines Arbeitgebers ab.Du findest diese Information in der App unter: „Meine dbonApp“ → Darf ich mehrere Gutscheine pro Tag einlösen?
Die Anzahl der Belege, die du pro Tag einlösen darfst, ist von den Einstellungen deines Arbeitgebers abhängig.Du findest diese Information in der App unter: „Meine dbonApp“ → Wie viele Belege darf ich pro Tag einlösen?
Das hängt von den Einstellungen deines Arbeitgebers ab.Du findest diese Information in der App unter: „Meine dbonApp“ → Wo kann ich meine Gutscheine einlösen?Dort siehst du, bei welchen Partnern und unter welchen Bedingungen die Einlösung möglich ist (z. B. regionale Einschränkungen oder bestimmte Händler).