Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Diese Bedingungen gelten für die Leistungen der digibon Datentechnik GmbH rund um den digitalen Essenszuschuss.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der „digibon“ Datentechnik GmbH, Steinebach 13, Ebene 4, 6850 Dornbirn, FN 217800 W, Landesgericht Feldkirch (im Folgenden „digibon“), und ihren Kunden über die Nutzung der digibon-Lösungen, insbesondere der digibon App, des Verwaltungsportals, des digibon Klassikers und von digilunch.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts, die digibon für ihre Mitarbeitenden einsetzen (im Folgenden „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn digibon ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, etwa in einem Angebot, gehen diesen AGB vor.
2. Leistungen
digibon stellt dem Kunden eine Lösung zur digitalen Abwicklung des Essenszuschusses bereit. Dazu gehören je nach gewähltem Produkt:
- die App für Mitarbeitende zum Einreichen von Belegen sowie eine Alternative ohne Smartphone,
- das Verwaltungsportal für den Kunden zur Verwaltung der Mitarbeitenden und der Zuschussregeln,
- die Prüfung der eingereichten Belege,
- die Aufbereitung der Abrechnungsdaten für die Lohnverrechnung des Kunden,
- die revisionssichere Archivierung der geprüften Belege für sieben Jahre,
- die Einrichtung, die Einschulung und den laufenden Support per Telefon und E-Mail.
Den genauen Leistungsumfang legen das Angebot bzw. die bei der Registrierung gewählte Lösung fest. digibon darf die Leistungen weiterentwickeln, solange der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
Der Zuschuss selbst wird vom Kunden an seine Mitarbeitenden über die Lohnverrechnung ausbezahlt. digibon erbringt keine Zahlungen an Mitarbeitende oder Lokale und nimmt keine Gelder des Kunden für den Zuschuss entgegen.
3. Vertragsschluss und Testphase
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von digibon oder durch die Registrierung des Kunden im Verwaltungsportal und deren Bestätigung durch digibon zustande. Bietet digibon eine kostenlose Testphase an, ergeben sich deren Dauer und Umfang aus der Registrierung bzw. dem Angebot. Nach Ende der Testphase wird die Nutzung nur kostenpflichtig fortgesetzt, wenn der Kunde dies bestätigt oder die Lösung weiter aktiv nutzt.
4. Einrichtung und Mitwirkung des Kunden
Bei bis zu 15 Mitarbeitenden kann der Kunde die Lösung selbst einrichten, ab 16 Mitarbeitenden begleitet digibon die Einrichtung persönlich. Der Kunde stellt die dafür nötigen Stammdaten der Mitarbeitenden und die gewünschten Parameter (etwa Zuschusshöhe, Essenszeiten, Einlösebedingungen) vollständig und richtig bereit und hält sie aktuell.
Der Kunde benennt mindestens eine verantwortliche Person für die Verwaltung, hält Zugangsdaten geheim und informiert digibon unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Er informiert seine Mitarbeitenden über die Einführung und die für sie geltenden Regeln.
5. Nutzung durch Mitarbeitende
Die Mitarbeitenden des Kunden nutzen die App auf Grundlage des Vertrags zwischen digibon und dem Kunden. Ergänzend gelten die in der App hinterlegten Nutzungsbedingungen. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeitenden die App bestimmungsgemäß verwenden, insbesondere nur eigene, echte und einmalig eingereichte Belege verwenden.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Sie bestehen aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einem monatlichen Entgelt pro aktivem Mitarbeitenden. Mitarbeitende, die im Verwaltungsportal stillgestellt sind, werden für diesen Zeitraum nicht verrechnet. Transaktionsgebühren fallen nicht an, ebenso keine Gebühren für die Lokale, in denen Mitarbeitende einlösen.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verrechnung des monatlichen Entgelts erfolgt im Nachhinein für den abgelaufenen Monat, die Einrichtungsgebühr wird mit Beginn der Nutzung verrechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB).
7. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, ohne Mindestlaufzeit. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären, eine E-Mail genügt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, ein wichtiger Grund liegt für digibon insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
Nach Vertragsende kann der Kunde die Abrechnungsdaten und Belege exportieren. Die geprüften Belege bleiben für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist archiviert und werden danach gelöscht.
8. Belegprüfung und steuerliche Verantwortung
digibon prüft die eingereichten Belege anhand der gesetzlichen Vorgaben und der vom Kunden festgelegten Regeln. Die Verantwortung für die steuerliche und lohnverrechnungsrechtliche Behandlung des Zuschusses, insbesondere nach § 3 Abs. 1 Z 17 EStG, liegt beim Kunden als Arbeitgeber. digibon erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung, die verbindliche Auskunft im Einzelfall gibt die Steuerberatung des Kunden.
9. Verfügbarkeit
digibon bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der App und des Verwaltungsportals. Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, Weiterentwicklung oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von digibon sind möglich. Geplante Wartungen führt digibon nach Möglichkeit zu Zeiten geringer Nutzung durch.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit digibon personenbezogene Daten der Mitarbeitenden im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und digibon Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Die Einzelheiten regelt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die mit dem Vertrag abgeschlossen wird. Informationen zur Verarbeitung auf der Website stehen in der Datenschutzerklärung.
11. Gewährleistung und Haftung
digibon haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen für Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der Höhe nach mit den vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis bezahlten Entgelten begrenzt.
digibon haftet nicht für Nachteile, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder seiner Mitarbeitenden beruhen, und nicht für die steuerliche Beurteilung durch Behörden. Ansprüche aus Gewährleistung und Schadenersatz sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
12. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die digibon-Lösungen für die Abwicklung des Essenszuschusses seiner Mitarbeitenden zu nutzen. Alle Rechte an Software, Marken und Inhalten verbleiben bei digibon.
13. Änderungen dieser AGB
digibon kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist digibon in der Mitteilung hin. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 6850 Dornbirn sachlich zuständige Gericht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: September 2026. Fragen zu Vertrag und Konditionen: office@digibon.at oder +43 5572 89 00 73.