Neuer Wartungserlass mit
Wooow-Effekt !

Essensbons jetzt noch attraktiver!

Was wurde im Lohnsteuerwartungserlass geändert?

  • Gutscheine für Mahlzeiten in Gaststätten können bis zu einem Wert von 8 Euro (bis 30.06.2020 4,40 Euro) pro Arbeitstag steuerfrei ausbezahlt werden.
  • Als Gaststätten gelten Gastgewerbebetriebe, die Speisen jeder Art anbieten, die an Ort und Stelle genossen werden können. Eine reine Handelstätigkeit fällt nicht darunter. Das bedeutet, dass nicht wie bisher ein Vollmenü angeboten werden muss und Fast-Food-Ketten, Würstelstände davon nicht mehr dezidiert ausgeschlossen sind.
  • Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmitteln (Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Fleischhauereien) können bis zu einem Betrag von 2 Euro (bis 30.06.2020 1,10 Euro) pro Arbeitstag steuerfrei ausbezahlt werden.
  • Betreibt ein Lebensmittelgeschäft, eine Bäckerei oder Fleischerei auch einen gastgewerblichen Betrieb ist die Anwendung des erhöhten Freibetrags nur dann möglich, wenn dieser organisatorisch und durch einen eigenen Verrechnungskreis (eigene Kassa) getrennt ist, sodass die Einlösung beim Gastgewerbebetrieb nachvollziehbar ist.
  • Der Arbeitnehmer kann die Gutscheine sowohl kumuliert ohne wertmäßiges Tageslimit an jedem Wochentag (einschließlich Wochenenden) als auch für die Verpflegung anderer Personen eingelöst werden.
  • Der Arbeitnehmer kann die Gutscheine für Mahlzeiten auch einlösen, indem die Speisen in der Gaststätte abgeholt oder durch einen Lieferservice geliefert und zu Hause konsumiert werden.

Hier finden Sie den genauen Gesetzestext

 

digibons sind Zuwendungen brutto für netto!

Euro 8,- pro Arbeitstag

Für Mittagsverpflegung

Freie und verbilligte Mahlzeiten unterliegen bis zu einem Wert Euro 8,- pro Mitarbeiter nicht der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Arbeitgeber zahlen keine Lohnnebenkosten und Arbeitnehmer sparen sich die Lohnsteuer und die Sozialversicherung

Euro 2,- pro Arbeitstag

Für Lebensmittelgutscheine

Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis zu Euro 2,- pro Mitarbeiter steuerfrei im Lebensmittelhandel

Abgabenersparnis einfach gemacht – ein Rechenbeispiel!

Ein Unternehmen mit beispielsweise 100 Mitarbeitern spart sich bei der Mittagsverpflegung  jährlich über 125.000 Euro an Lohnnebenkosten. Auch die Mitarbeiter sparen fast 45.000 Euro Lohnsteuer sowie Sozialversicherung und können steuerfrei essen gehen.

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